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1. Vetragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn CSE-Tech, Christian Lander Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Alle unsere Preise enthalten 16 % Mehrwertsteuer und verstehen sich
zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, Installations-und
Schulungskosten etc. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten
in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CSE-Tech, Christian Lander über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines
Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu
berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung
als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
3. Lieferfrist (bei Versand)
Alle Artikel werden schnellstmöglich auf den Versandweg gebracht. Sind
Artikel nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit verzögert,
wird CSE-Tech, Christian Lander den Kunden davon
unverzüglich unterrichten.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder
bestätigten Bestellung.
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle
Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des
Auftrages notwendig sind.
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen
(z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von
uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer
derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen
Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.
4. Lieferung und Versand
Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar
ist.
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine
ausdrücklichen Weisungen gibt.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der
Käufer hat sowohl offensichtliche wie auch eventuell festgestellte
Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen
und dies anschließend auch CSE-Tech, Christian Lander mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein
Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb
zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne
Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch
Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung an: CSE-Tech, Christian Lander, Virchowstr. 9, 66287 Quierschied.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem
Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus
bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei
denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware
zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren
sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch
qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs,
Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt
wurden, oder bei Waren, die über Internet-Auktionen ersteigert wurden.
Auch bei Waren, die individuell auf Kundenwunsch gefertigt wurden, ist
ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
6. Annahmeverweigerung
Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die
verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme
zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und
Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass
ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines
außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen
geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist
CSE-Tech, Christian Lander berechtigt, die
Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition
oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs
hat der Käufer an CSE-Tech, Christian Lander für
die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal
15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem
Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht
entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behalten wir
uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.)
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen
gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe
des Faktura-Endbetrages an uns ab.
8. Gewährleistung
Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die
Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern
sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei
gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab
Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder
anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei
Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
Keine Gewährleistung übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände
mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten
Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von
Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software
und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer
weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel
sind.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder
Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die
nicht von CSE-Tech, Christian Lander autorisiert
wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn
Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls
sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen
Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.
Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum
auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines
Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt
(Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der
Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die
gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten
verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art
der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die
Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer
angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen
der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf
Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten
regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind(§ 439 II BGB). Sollte CSE-Tech,
Christian Lander im Rahmen der Nachbesserung
einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser
bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die
Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer
angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen
der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir
innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439
BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich
seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder
Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer
Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser
auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB
zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer
nach 8.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV
S. 1 BGB.
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine
neuen Gewähr-leistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt
unberührt.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug,
Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes
beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei
denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung
erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.
Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte die
Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende-
und Serviceinformationen.
9. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die
Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder
andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
10. Software
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die
besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der
Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich
an.
11. Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer
betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen
weiterhin wirksam.
Stand: Februar 2006 |