Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 

1. Vetragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn CSE-Tech, Christian Lander Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.


2. Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.

Alle unsere Preise enthalten 16 % Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, Installations-und Schulungskosten etc. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CSE-Tech, Christian Lander über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.


3. Lieferfrist (bei Versand)
Alle Artikel werden schnellstmöglich auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit verzögert, wird CSE-Tech, Christian Lander den Kunden davon unverzüglich unterrichten.

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.

Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.

Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.


4. Lieferung und Versand
Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch CSE-Tech, Christian Lander mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.


5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: CSE-Tech, Christian Lander, Virchowstr. 9, 66287 Quierschied.

Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.

Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren, die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die individuell auf Kundenwunsch gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.


6. Annahmeverweigerung
Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist CSE-Tech, Christian Lander berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an CSE-Tech, Christian Lander für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.


7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.


8. Gewährleistung
Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.

Keine Gewährleistung übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von CSE-Tech, Christian Lander autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.

Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind(§ 439 II BGB). Sollte CSE-Tech, Christian Lander im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.

Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewähr-leistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte die Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und Serviceinformationen.


9. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.


10. Software
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.


11. Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.


Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.


Stand:
Februar 2006